Zum Inhalt springen

Datum: 26.02.2025

Aktenzeichen: 18 Ga 16/25

Urteil
1. Der Antrag des Verfügungsklägers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
2. Der Verfügungskläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf 15.000,00 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.