Datum: 26.06.2024

Aktenzeichen: 12 Sa 10/23

1.Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 10. März 2023 - Az. 8 Ca 290/22 - wird zurückgewiesen. 

2.Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen. 

3.Die Revision wird nicht zugelassen.

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