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Datum: 31.07.2024

Aktenzeichen: 3 Ca 138/24

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Streitwert wird auf 2.936,07 Euro festgesetzt.

4. Die Berufung ist für die Klägerin kraft Gesetzes statthaft. Sie wird nicht gesondert zugelassen.

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