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Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungstenöre aller Kammern des Arbeitsgerichts Freiburg zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

Die Schaltflächen in den Spaltenüberschriften dienen zum Sortieren der Tabelle nach der jeweiligen Spalte.

Datum Aktenzeichen Tenor
09.04.2024 2 Ca 16/24

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu bezahlen
 - weitere Vergütung in Höhe von 750,00 EUR brutto sowie
 - weitere Vergütung in Höhe von 750,00 EUR netto.
2. Die Widerklage wird abgewiesen.
3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4. Der Streitwert wird auf 2.250,00 EUR festgesetzt.

09.04.2024 2 Ca 58/24

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Entgeltfortzahlung für die Zeit vom 22.06.2023 bis 28.06.2023 in Höhe von 1.014,00 EUR brutto abzüglich erhaltenen Krankengelds in Höhe von EUR 485,92 netto zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 
3. Der Kläger hat die Kosten des Rechtstreits zu tragen. 
4. Der für die Beschwer maßgebliche Streitwert wird auf 14.028,08 EUR festgesetzt.
5. Die - ohnehin statthafte - Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

17.01.2024 7 Ca 163/23

1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.144,47 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 15.08.2023 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu 2/3 und der Beklagte zu 1/3 zu tragen.

3. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

4. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 14.675,96 EUR festgesetzt.

10.04.2024 7 Ca 196/23

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

15.04.2024 8 Ca 346/23

1.    Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 1.718,40 brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit 16.10.2023 zu bezahlen.

2.    Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 767,16 brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit 02.11.2023 zu bezahlen.

3.    Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4.    Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 65 % und die Beklagte zu 35 % zu tragen.

5.    Der Streitwert wird festgesetzt auf Euro 7.146,78.

6.    Die Berufung wird, soweit nicht ohnehin gesetzlich zulässig, nicht gesondert zugelassen.

04.04.2024 9 Ca 133/23

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 1.356,75 EUR brutto zu bezahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 20. Oktober 2023.


2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, ab dem Monat Oktober 2023 eine Betriebsrente in Höhe von 1.370,15 EUR brutto zu bezahlen.


3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.


4. Der Kläger trägt 8/10, die Beklagte trägt 2/10 der Kosten des Rechtsstreits.


5. Der Wert der Streitgegenstände wird auf 12.359,14 EUR festgesetzt.

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