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Datum: 07.11.2025

Aktenzeichen: 9 Ca 211/25

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.071,00 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 642,60 EUR brutto seit dem 1. Juli 2025, aus 321,30 EUR brutto seit dem 16. Oktober 2025 und aus 107,10 EUR brutto seit dem 1. November 2025 zu bezahlen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 49 %, die Beklagte 51 % zu tragen.

4. Der Streitwert wird auf 2.099,16 EUR festgesetzt.

5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.